Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen        (Stand: 01.2024)

 

Anwendbarkeit der AGB's

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Yvonne Simon I Simon’s Osteopoints als Tierosteopathin (im Folgenden als Tierosteopathin/ Tiertherapeutin genannt) und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag (im Folgenden als Behandlungsvertrag aufgeführt) im Sinne der §611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot von Simon`s Osteopoints annimmt und sich an die Tierosteopathin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die Tierosteopathin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tiertherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die Ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierosteopathin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die Tierosteopathin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tiertherapeutin zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tierosteopathin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tiertherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalter-willen entspricht. In der Regel werden tierosteopathische Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausalfunktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Die Tierosteopathin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder abgeben.

 

Mitwirkung des Tierhalters

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierosteopathin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. Tiere die an einer Verhaltens- und/ oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seiner körperlichen Voraussetzungen orientiert. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

 

Honorierung des Tierosteopathen

Die Therapeutin hat für Ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierosteopathin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. der benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebühren-ordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar, mit EC- oder Kreditkarte zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlung erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigem Arzneimittel, Tier-osteopathen nicht gestattet. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungs-gestaltung der Tiertherapeutin keinen Einfluss hat. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tiertherapeuten oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Tiertherapeuten in Gewinn-erzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

 

Honorarerstattung durch Dritte

Der Tiertherapeut führt eine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Soweit die Tierosteopathin im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung den Tierhalter über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar. Die Tierosteopathin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Tierhalter. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

Fahrtkosten

Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

 

Gebühren

Gebühren sind in der aktuellen Preisliste auf-geführt und gelten als verbindlich vereinbart.

 

Haftung

Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxis-ausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 

Vertraulichkeit der Behandlung

Der Tiertherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Die Tierosteopathin führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Tierosteopathin, kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

Handakten werden vom Tierosteopathen, 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

 

Rechnungsstellung

Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Tierosteopathin, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann. Wünscht der Kunde aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Kunden.


Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

Hausbesuche / Termine

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch bestätigt wurden. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen. Tritt der Tierhalter innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin (oder bei Ankunft) von dem Behandlungsvertrag zurück, so wird ihm die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt. Wurde vorab keine Behandlung vereinbart, so werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunden seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren.

 

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/ Seminaren/ Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/ dem Übungsgelände des Veranstalters oder Dritter erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/ Seminaren/ Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten zu befolgen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Wolfratshausen. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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